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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Sociedad de la responsabilidad limitada (S.L.) Spanien

 

Bei der Firmengründung in Spanien, insbesondere in Barcelona sind folgende Steueranmeldungen und Steuererklärungen erforderlich.

    1. Kauf einer Gewerbeimmobilie

      Grunderwerbssteuer von 10% über den steuerlichen Verkehrswert. Beim Erwerb von neuen Immobilien ist statt der Grunderwerbssteuer die Umsatzsteuer von 21% (IVA) als auch die Dokumentensteuer von 1,5% zu zahlen (Stand 01.01.2023). Die Umsatzsteuer ist als Vorsteuer rückerstattungsfähig.

      TIPP:

      Wenn die gewerbliche Immobilie von einer spanischen SL (GmbH) an eine andere spanische SL (GmbH) verkauft wird, dann kann auf die Befreiung in der Umsatzsteuer verzichtet werden, obwohl es sich nicht um einen Neubau handelt. Damit zahlt die kaufende SL 21% Umsatzsteuer, die sie als Vorsteuer geltend machen kann. Sie spart sich die 10% Grunderwerbssteuer. Die Dokumentensteuer beträgt in diesem Fall 2,5%. Entsprechendes gilt bei Wohnraum, wobei hier 10% Umsatzsteuer anfällt.

      TIPP:

      Beachten Sie, dass die sogenannte Plusvalía municipal stets vom Verkäufer der Gewerbeimmobilie zu bezahlen ist.

      Aufgrund der politischen Krise, ist der Erwerb von Gewerbeimmobilien in Barcelona jetzt äusserst interessant, sei es im Logistikgewerbe als auch im Dienstleistungssektor, dem die Infrastruktur der Metropole Barcelona zu Gute kommt.

      Auf der Gemeindeebene müssen Sie dann mit folgenden lokalen Steuern- Gebühren in Barcelona rechnen.

      Gemeindliche Grundsteuer (IBI), welche jährlich fällig wird, Vado permanente – Gebühr für die Sondernutzung des Strassenbereiches zur Freihaltung Ihrer Zufahrt.

 

  1. Anmeldung der gewerblichen Aktivität in Barcelona

    Mit der Anmeldung der gewerblichen Aktivität im Modell 36 oder 37 vor der spanischen staatlichen Finanzbehörde wird auch die Anmeldung zur Gewerbesteuer erledigt.Die Gewerbesteuer ist in den ersten 2 Jahren befreit und dann in folgenden Jahren nur mit einer Steuerlast versehen, wenn der Umsatz im Vorjahr 1.000.000,00 EUR übersteigt.

  2. Firmengründung Barcelona

    Zur Firmengründung empfehlen wir die spanische GmbH, deren Gründung und Einbringung von Eigenkapital oder Sacheinlagen steuerfrei ist, und deshalb ein Investitionsanreiz darstellt.Die Gründung einer SL kann in einer Woche vollzogen sein und unsere Kanzlei bietet die Standardgründung zum Pauschalpreis von 800,00 EUR zzgl. 21% IVA an.

 


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