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Immobilienkauf in Katalonien (Barcelona, Costa Brava)

 

Zahlungsarten (Inzahlungnahme – dacion de pago – Bankbürgschaft)

 

In Spanien gibt es keine Auflassung, sondern der Immobilienkäufer erwirbt die Immobilie bei Unterschrift der notariellen Kaufurkunde.

Damit erübrigt sich ein Anderkonto oder andere treuhänderische Zahlungsweise.

 

Zahlungsarten sind bei diesem Normalfall

    • Bankscheck mit Scheckgarantie durch die Bank
    • Überweisung zeitgleich zur Unterschrift beim notariellen Kaufvertrag

Begriff Bankscheck:

Der Bankscheck wird in Spanien als „cheque bancario“ oder „cheque conformado“ bezeichnet. Der Betrag wird von einem Bankkonto der Bank bezahlt und gleichzeitig auf dem Kundenkonto, also Ihrem Konto als Immobilienkäufer belastet.

 

Tipp

Wir empfehlen, dass Sie mir Ihrer spanischen Hausbank die Scheckgebühren aushandeln, da oftmals horrente Gebühren verlangt werden. Hierzu gibt es verschiedene Verhandlungstaktiken mit Ihrer spanischen Hausbank, um die Scheckgebühren niedrig zu halten.

 

Hinweis:

Beachten Sie, dass die Hypotheken beim Immobilienerwerb zeitgleich gelöscht werden müssen, und damit ein Bankscheck auf den Verkäufer und ein Bankscheck auf die hypothekenlöschende Bank ausgestellt werden muss.

 

Dennoch gibt es hierzu Ausnahmen:

    1. Kauf einer Gewerbeimmobilie in Barcelona

      Der Kauf einer Gewerbeimmobilie erfolgt meist im Rahmen eines Pachtkaufes, mit einer Finanzierung oder durch Verrechnung mit Schulden des Verkäufers.

      Der letzte Fall wird in Spanien als „dacion en pago“ bezeichnet und ist in Zeiten der Krise häufig zu finden. Hier wird die Schuld mit dem Kaufpreis verrechnet.

2.

Kauf einer Immobilie in Barcelona auf Plan vor Fertigstellung.

Da ein Immobilienkauf einer Ferienimmobilie in der Costa Brava oder in Barcelona auf Plan noch nicht konkret stattfinden kann, wenn diese noch nicht errichtet ist, finden regelmässige Anzahlungen statt.

Diese Anzahlungen sind dringendst abzusichern, ansonsten erhält der Immobilienkäufer weder eine Immobilie noch eine Anzahlung zurück, wenn der Bauträger Konkurs geht.

Diese Rückzahlungsabsicherung ist gesetzlich seit 1968 geregelt, doch die meisten Immobilienkäufer kennen diese Regelungen nicht und die Bauträger suchen diese zu vermeiden, um die Garantiekosten zu vermeiden.

Die Bank garantiert mit einer Bürgschaft – aval bancario – die Rückzahlung bei Konkurs des spanischen Bauträgers.

 


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